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Bad Kreuznach
Berufungsverfahren in Bad Kreuznach: Bewährung nach einsichtsvollem Geständnis
Der Grund: Im Unterschied zur ersten Instanz zeigte sich der Mann einsichtig dahingehend, dass er mit seinem Handeln eine rote Linie überschritten und seine pädophile Neigung ausgelebt hat. Nach Einschätzung eines Sachverständigen liegt das Risiko für einen Rückfall des 65-Jährigen, der inzwischen durch Krankheit und Haft deutlich gezeichnet ist, aktuell ...