65-Jähriger, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt wurde, erreicht eine Strafaussetzung: Berufungsverfahren in Bad Kreuznach: Bewährung nach einsichtsvollem Geständnis
65-Jähriger, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt wurde, erreicht eine Strafaussetzung
Berufungsverfahren in Bad Kreuznach: Bewährung nach einsichtsvollem Geständnis
Die Aussetzung seiner Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten zur Bewährung erreichte ein 65-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land, der unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden war, im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Bad Kreuznach.
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Der Grund: Im Unterschied zur ersten Instanz zeigte sich der Mann einsichtig dahingehend, dass er mit seinem Handeln eine rote Linie überschritten und seine pädophile Neigung ausgelebt hat. Nach Einschätzung eines Sachverständigen liegt das Risiko für einen Rückfall des 65-Jährigen, der inzwischen durch Krankheit und Haft deutlich gezeichnet ist, aktuell im unteren Bereich.