Für gewerbliche und private Miet- und Pachtverhältnisse gilt: Parteien sollten auf jeden Fall miteinander reden
Bei gewerblichen und privaten Miet- und Pachtverhältnissen: Corona wirft Fragen auf
Gewerbliche Mieter sind vom Lockdown in Corona-Zeiten unterschiedlich stark betroffen. Foto: Christine Jäckel
chj

Bad Kreuznach. Mit der Corona-Pandemie und den Lockdowns bekamen die gewerblichen Mieter, wie etwa im Einzelhandel, die Folgen der behördlichen Schließungen zu spüren. Auch Kerstin Kleinz und Carmen Heil, die in Bad Kreuznach einen kleinen Laden betreiben, mussten schwierige Zeiten durchstehen. Jetzt ist ihr Geschäft wieder geöffnet, aber zeitweise waren ihre Einnahmen bei null. Sie haben Glück mit ihrem Vermieter, der großes Entgegenkommen zeigte und eine praktikable Lösung anbot. „Das hilft uns sehr, der Vermieter hat großes Interesse daran, dass es unser Geschäft auch nach der Pandemie noch gibt“, erklärt Kerstin Kleinz.

Die Parteien müssen aufeinander zugehen und miteinander reden, damit eine für beide Seiten tragbare Lösung gefunden wird, betont auch Thomas Orlean, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Nach seinen Erfahrungen sind die Vermieter in aller Regel daran interessiert, ihre Mieter zu halten, und agieren, wenn möglich, flexibel.

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