Der nächste Anlauf für eine Baumschutzsatzung: Verwaltung soll Entwurf für zwei Varianten vorlegen: 1 Meter und 1,20 Meter
Baumschutzsatzung in Bad Kreuznach: Ausschuss einigt sich wieder nicht auf einen Stammumfang
Bäume auf Privatgrundstücken, die das Stadtbild prägen, sollen geschützt werden. Ab welchem Stammumfang das aber gelten soll, ist noch offen. Foto: Harald Gebhardt (Archiv)
Gebhardt

Vom Grundsatz her war man sich einmal mehr einig: Bäume im Bad Kreuznacher Stadtgebiet müssen geschützt werden. Zum vierten Mal diskutiert der Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr seit 2019 über eine Baumschutzsatzung. Und noch immer ist das Ergebnis offen, liegt der Teufel einmal mehr im Detail.

Lesezeit 3 Minuten
Bislang scheiterte eine Einigung an wenigen Zentimetern, an den unterschiedlichen Vorstellungen darüber, ab welchem Umfang Stadtbild prägende Bäume auf Privatgrundstücken unter Schutz stehen, also nicht ohne Grund gefällt werden dürfen. Auch diesmal konnte man sich in dieser Frage nicht einigen.

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