In der Berufungsverhandlung räumte 65-Jähriger Nachstellung ein - Opfer über zwei Jahre lang verfolgt
Bäckereiverkäuferin in VG Nahe-Glan nachgestellt: Geständnis reduziert Geldstrafe für Stalker
Symbolbild
Elke Harg/Adobe Stock

In einer Berufungsverhandlung am Landgericht Bad Kreuznach wegen Nachstellung reduzierte sich die Geldstrafe für den Angeklagten von 2700 auf 1200 Euro. Außerdem halbieren sich für ihn die Verfahrenskosten. Einen Albtraum hatte der aufdringliche Verehrer einer jungen Frau bereitet, die in Bad Sobernheim in verschiedenen Bäckereien als Verkäuferin arbeitete.

Der Mann stellte ihr von 2018 bis 2020 so hartnäckig nach, dass sie erhebliche gesundheitliche Probleme bekam und sich ihr Alltag völlig auf den Kopf stellte. Nachdem das Amtsgericht Bad Sobernheim den 65-jährigen Rentner aus Friedewald im Juli vergangenen Jahres wegen des Stalkings zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 30 Euro verurteilt hatte, legte er Berufung ein.

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