Der Mantelsonntag fällt in diesem Jahr ins Wasser. Unabhängig vom persönlichen Standpunkt war diese Entscheidung aber erwartbar. Wer die Rechtsprechungen in diesem Bereich der vergangenen Jahre beobachtet hat, der hatte eine leise Vorahnung, wie die Richter die Lage in Bad Kreuznach bewerten würden. Das sie nun so entschieden haben, ist in jedem Fall bedauerlich, aber leider auch folgerichtig und nachvollziehbar.
Schadenfreude ist bei den Gegnern des Mantelsonntags dennoch völlig fehl am Platz. Die Leidtragende der Absage, die die Verantwortlichen, die Stadt als genehmigende Behörde und Pro City als Veranstalter naiverweise in Kauf genommen haben, ist die Einkaufsstadt Bad Kreuznach, die sich nun mit einem marketingtechnischen Eigentor – denn so wird die Absage medial wahrgenommen – schmücken darf.
Wer weiß, wie engagiert Dorothée Rupp für den Herbstmarkt gearbeitet hat, der weiß, dass die Entscheidung aus Koblenz schmerzt. Der Herbstmarkt findet zwar statt, die damit herbeigesehnte Ladenöffnung aber nicht. Und das tut weh. Pro City kommt in vielen Fällen zu schlecht weg. Das Engagement und die Relevanz des Vereins als einendes Element der äußerst vielfältigen Händlerschaft ist unbestritten, dennoch muss die Frage gestellt werden, wie man sich ungeachtet der eindeutigen Urteile (siehe Andernach) derartig blauäugig aufs juristische Glatteis begeben konnte. Das mutet nach wie vor befremdlich an. Hier hätten die Rechtsexperten eindeutig widersprechen müssen. Nun ist der Flurschaden da: Verlierer? Überall! Vor allem der Standort. Gewinner? Nicht in Sicht!
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