Ex-Mitarbeiter eines Reparaturservices muss sich wegen Untreue verantworten - Erinnerungslücken bei den Belastungszeugen des Arbeitgebers
Auf eigene Rechnung gearbeitet? Ex-Mitarbeiter eines Reparaturservices muss sich vor Kreuznacher Gericht wegen Untreue verantworten
kamasigns - Fotolia

Bad Kreuznach. Weil er als Mitarbeiter eines Reparaturservices für IT- und Multimediageräte auf eigene Rechnung gearbeitet haben soll, muss sich ein 42-jähriger Bad Kreuznacher vor dem Amtsgericht verantworten. Der gelernte Handwerker hat eine Zusatzqualifikation für die Reparatur von technischen Geräten in seiner Bundeswehrdienstzeit erworben und hatte ein eigenes Gewerbe angemeldet, als er sich 2017 bei dem Reparaturservice bewarb, der bundesweit in Filialen der Elektronikfachmärkte Media-Markt und Saturn angesiedelt ist.

Lesezeit 3 Minuten
Der 42-Jährige war zunächst in Mainz und später in der Bad Kreuznacher Marktfiliale beschäftigt. Dort soll er im September 2018 aktiv Kunden abgeworben und während seiner Arbeitszeit Geräte mit Ersatzteilen repariert haben, die seinem Arbeitgeber gehörten.

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