36-Jähriger aus einem Kreuznacher Problemhochhaus hatte seinen Nachbarn mit einem Messer schwer verletzt
Attacke auf den Nachbarn: Messerstecher bekommt Bewährungsstrafe
rcx - Fotolia

Bad Kreuznach. Weil er seinem Nachbarn ein zehn Zentimeter langes Messer in den Bauch gerammt hat, verurteilte die Erste Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach am Donnerstag einen 36-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe.

Lesezeit 2 Minuten
Außerdem muss er 3000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer zahlen und 200 Sozialstunden ableisten. Die Erste Strafkammer rund um die Vorsitzende Richterin Claudia Büch-Schmitz folgte damit nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die die Tat als versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung wertete und eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und neun Monaten für angemessen hielt.

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