Vor Gericht hat die Stadt gewonnen – zumindest teilweise. 100.000 Euro muss ein deutschlandweit tätiges Architekturbüro an die Stadt zahlen. Grund sind die mangelhaften Arbeiten am Gradierwerk Nummer neun. Foto: Marian Ristow Marian Ristow
Bad Kreuznach. Nach rund zehn Jahren ist der Rechtsstreit um den mangelhaften Teilneubau der Saline West (Gradierwerk Nummer neun) abgeschlossen. Das Landgericht Bad Kreuznach verurteilte den Architekten und verantwortlichen Planer aus dem hessischen Bad Soden, an die Stadt 100.000 Euro zu zahlen.
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Das Landgericht wertete die Klage als „zulässig und überwiegend begründet“, wie in dem Urteil vom 18. März zu lesen ist. Den Streitwert taxiert das Gericht auf 700 00 Euro und kommt so dem Feststellungsantrag der Stadt nach.
Die Stadtverwaltung klagte auf Vorfinanzierung der Beseitigung von baulichen Mängeln in der Bodenplatte des 2009 teilweise neu errichteten Gradierwerks, das am Rande des Kurparks in Bad Münster am Stein-Ebernburg steht.