Kirn-Sulzbach

Als Schwerpunktgemeinde anerkannt: Kirn-Sulzbacher Dorfentwicklung wird gefördert

In Mainz dabei waren VG-Bürgermeister Thomas Jung, Ortsvorsteher Herbert Hess, der Zweite Beigeordnete der Stadt Kirn, Michael Kloos, Mona Sesterhenn von der Verbandsgemeindeverwaltung, Ortbeirat Thomas Pfrengle sowie die Zweite Kreisbeigeordnete Andrea Silvestri  Foto: Innenministerium/Stephan Dinges
In Mainz dabei waren VG-Bürgermeister Thomas Jung, Ortsvorsteher Herbert Hess, der Zweite Beigeordnete der Stadt Kirn, Michael Kloos, Mona Sesterhenn von der Verbandsgemeindeverwaltung, Ortbeirat Thomas Pfrengle sowie die Zweite Kreisbeigeordnete Andrea Silvestri Foto: Innenministerium/Stephan Dinges

Die Ortsgemeinde Kirn-Sulzbach folgte mit einer kleinen Delegation einer Einladung des Innenministeriums nach Mainz in das Konferenzzentrum des ZDF.

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Mit dabei waren Verbandsgemeindebürgermeister Thomas Jung, Ortsvorsteher Herbert Hess, der Zweite Beigeordneter der Stadt Kirn, Michael Kloos, Mona Sesterhenn vom Fachbereich Stadt- und Dorfsanierung der Verbandsgemeinde, Thomas Pfrengle, Ortsbeirat Kirn-Sulzbach, sowie die Zweite Kreisbeigeordnete Andrea Silvestri. Die Einladung beinhaltete die Verleihung der Anerkennungsurkunde an die Ortsgemeinde Kirn-Sulzbach als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt in der Dorferneuerung durch den Innenminister Michael Ebling.

Mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde besteht für die Ortsgemeinden die Chance, ihre Anstrengungen in der Dorferneuerung zu verstärken und dabei die Dorfgemeinschaft aktiv zu beteiligen. Strukturelle Mängel können auf der Grundlage eines ganzheitlichen Entwicklungskonzepts angegangen und Lösungen entwickelt werden.

Durch die Anerkennung von Schwerpunktgemeinden geht die Dorferneuerung gegenüber den Gemeinden die Verpflichtung ein, künftig ausreichende Fördermittel für die Bewilligung öffentlicher und privater Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Anträge von Gemeinden auf Anerkennung als Schwerpunktgemeinde sind in Abstimmung der Kreisverwaltungen mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion dem Ministerium des Innern und für Sport zur Anerkennung vorzulegen.

Die Anerkennung erfolgt für die Dauer von acht statt wie bisher sechs Jahren. Damit soll das „bewährte Prinzip der Schwerpunktanerkennung noch nutzbringender für die Gemeinden gestaltet“ werden, wie das Ministerium mitteilt. Sie erhielten so über einen längeren Zeitraum Planungssicherheit für die Verwirklichung nachhaltiger Dorferneuerungsmaßnahmen. red