Jahresverluste des Abwasserbetriebs durch Gebietsänderung werden mittels Zuweisung von 623 000 Euro ausgeglichen
Abwasserstreit wegen Bad Münster: Land will den Ausgleich per Gesetz regeln
Die Verluste, die dem städtischen Abwasserbetrieb Bad Kreuznach durch die Herauslösung der Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg entstanden sind, will das Land per Gesetz übernehmen. Es geht um zwar diskutierte, aber noch nicht beschlossene 623.000 Euro. Foto: Stefan Munzlinger (Archiv)
Stefan Munzlinger

Bad Kreuznach. Die Auflösung der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg sorgte vor allem wegen der Übertragung der Abwasserbeseitigung für Unstimmigkeiten und gerichtliche Nachspiele. Ein Kapitel des Zanks soll jetzt durch ein Landesgesetz befriedet werden.

Lesezeit 2 Minuten
Nachdem die ehemalige Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg zum 1. Juli 2014 in die Stadt Bad Kreuznach eingegliedert wurde, verblieben zunächst die neun Gemeinden Altenbamberg, Feilbingert, Hallgarten, Hochstätten, Duchroth, Niederhausen, Norheim, Oberhausen und Traisen als Rumpf-Verbandsgemeinde.

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