Abwasserentgelte: Dörfer der einstigen VG BME unterliegen vor OVG
Idyllisch gelegen und aus Sicht der Beitragsdiskussionen problematisch zugleich: die Kläranlage Ebernburg im Januar 2018 vor dem Rotenfels. Sie war ein Symbol für die Frage: Wer muss künftig was zahlen? ArchivFoto: Stefan Munzlinger
Die Abwasserentgeltsatzung für die Dörfer der früheren VG Bad Münster am Stein-Ebernburg ist wirksam – so urteilt das Oberverwaltungsgericht Koblenz und verwirft eine Klage Norheims, Altenbambergs und Hochstättens. Während BME bereits zum 1. Juli 2014 nach Bad Kreuznach eingegliedert wurde und seine Abwasserbeseitigung an die Stadt KH abgab, wurde die Rest-VG BME mit Landesgesetz zum 1. Januar 2017 aufgelöst.
Lesezeit: 2 Minuten
Fünf Dörfer gingen in die VG Rüdesheim, drei in die VG Bad Kreuznach. Beide VGs sind Rechtsnachfolgerinnen der VG BME, die 2014 mit Bad Kreuznach den Übergang der Abwasserbeseitigung samt Satzungs- und Entgelthoheit auf die Stadt vereinbart hatte. Bad Kreuznach setzte zum 1. Januar 2017 eine Abwasserentgeltsatzung für die früheren ...
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