Bad Kreuznach
Abberufung aus den Aufsichtsräten zweier städtischer Gesellschaften scheint rechtens: Wilhelm Zimmerlin unterliegt vor dem Verwaltungsgericht Koblenz

Bad Kreuznach - Der Antrag Wilhelm Zimmerlins, der in den Aufsichtsräten zweier Gesellschaften der Stadt Bad Kreuznach sitzt, "auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes" wegen seiner Abberufung aus diesen Gremien, wurde abgelehnt. Das gab das Verwaltungsgericht Koblenz bekannt.

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Bad Kreuznach – Der Antrag Wilhelm Zimmerlins, der in den Aufsichtsräten zweier Gesellschaften der Stadt Bad Kreuznach sitzt, „auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes“ wegen seiner Abberufung aus diesen Gremien, wurde abgelehnt. Das gab das Verwaltungsgericht Koblenz bekannt.

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