Ab Sonntag: Schärfere Corona-Regeln im Kreis Bad Kreuznach
Foto: Felix Kästle/picture alliance/dpa
Da der Kreis Bad Kreuznach am Freitag zum dritten Mal in Folge die Inzidenz von 50 überschritt, gelten seit Sonntag, 6. Juni, Regelverschärfungen, teils nur in einigen wenigen Details. Manches bleibt wie bereits beschrieben. Hier Stichworte der Kreises:
Lesezeit: 2 Minuten
Wirtschaft: Untersagt sind Klubs, Diskotheken, Kirmes, Volksfeste, Prostitution. Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros, Wettvermittlungsstellen können öffnen. Es gilt die Abstands-, Masken- und Testpflicht und die Pflicht, Kontakte zu erfassen. Öffnen können gewerbliche Kultureinrichtungen wie Kinos – keine Testpflicht.
Einzelhandel: Der Einzelhandel ist geöffnet. Es besteht weder Testpflicht noch die Pflicht zur Terminvereinbarung – ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.