Kreis Bad Kreuznach

Ab Montag: Im Kreis Bad Kreuznach gilt Warnstufe II – Maskenpflicht an Schulen

Foto: pixabay/Symbolfoto

Weil zwei von drei Leitindikatoren an drei aufeinander folgenden Werktagen ohne Unterbrechung durch einen Sonn- oder Feiertag den Wertebereich für die Warnstufe I überschritten haben, gilt ab Montag, 22. November, um 0 Uhr für den Kreis Bad Kreuznach die Corona-Warnstufe II.

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Für das Wochenende wurden für den Kreis Bad Kreuznach 68 neue Infektionen mit dem Coronavirus vermeldet: 34 am Samstag und 34 am Sonntag. Die Inzidenz liegt derzeit bei 208,5 (Samstag 187,1). Der Indikator „Anteil an Intensivbetten“ wird mit 6,29 angegeben.

Folgende Veränderungen hat die Warnstufe II zur Folge: Für Veranstaltungen im Freien gelten weiterhin die bisherigen Regeln der Warnstufe I.

Bei Veranstaltungen in Innenräumen sind maximal 100 ungeimpfte Personen erlaubt. Alle Personen müssen Maske tragen und Abstand halten – jedoch nicht, wenn maximal zehn Ungeimpfte im Raum sind. (2Gplus).

Für alle weiterführenden Schulen gilt wieder die Maskenpflicht. Im Freien (Schulhof) besteht keine Maskenpflicht. Es dürfen nur noch bis zu zehn ungeimpfte Personen gemeinsam Sport treiben. In Hallen gilt zudem die Testpflicht für Ungeimpfte (außer Schüler sowie Kinder bis zwölf Jahre und drei Monate).