Ab Januar: Thomas Bergmann wird neuer Präsident des Bad Kreuznacher Landgerichts
Er wird damit auf Dr. Matthias Friedrich folgen, der seit dem 3. Februar 2020 Präsident des Landgerichts Bad Kreuznach ist und mit Ablauf des 31. Dezember 2022 in den Ruhestand treten wird. Der Minister dankte Dr. Matthias Friedrich für seine langjährige Tätigkeit im Dienst der rheinland-pfälzischen Justiz: „Sie, lieber Herr Dr. Friedrich, haben dem Land gut 38 Jahre treu gedient, zuletzt als Präsident des Landgerichts Bad Kreuznach. Sie haben die Behördenleitung des Gerichts kurz vor dem Ausbruch der Pandemie übernommen. Diese besondere Herausforderung haben Sie ebenfalls tadellos gemeistert. Für Ihren wohlverdienten Ruhestand wünsche ich Ihnen alles Gute, vor allem lang anhaltende Gesundheit!“
Starke Führungspersönlichkeit
Anschließend gratulierte der Minister Thomas Bergmann zur Übernahme der Leitung des Landgerichts. Er wünschte ihm viel Erfolg, Geduld und eine allzeit glückliche Hand: „Auf den unterschiedlichen Stationen Ihres beruflichen Werdegangs haben Sie, lieber Herr Bergmann, immer gezeigt, dass Sie sowohl in allen richterlichen als auch in administrativen Aufgaben hervorragende Leistungen erbringen und eine starke Führungspersönlichkeit sind. Ihre langjährige Erfahrung in der Behördenleitung des Amtsgerichts Worms und Ihre charismatische Art werden Ihnen sicher auch in Ihrem neuen Amt zugutekommen. Ich freue mich auf die weitere enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit“, so Mertin.
Thomas Bergmann trat im April 1993 in den Dienst der rheinland-pfälzischen Justiz ein. Er war zunächst beim Amtsgericht Worms und beim Landgericht Mainz eingesetzt. Im November 1997 wurde er beim Landgericht Mainz zum Richter am Landgericht ernannt. Vom 1. Februar 2004 bis zum 31. Juli 2004 war Thomas Bergmann zur Erprobung an das Oberlandesgericht Koblenz abgeordnet. Im Anschluss kehrte er an das Landgericht Mainz zurück, bevor er am 1. September 2008 zum Direktor des Amtsgerichts Worms ernannt wurde. Dort war er fast zehn Jahre als Direktor tätig, bevor er am 28. Mai 2018 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Koblenz ernannt wurde. Zum 1. Januar 2023 wird er die Behördenleitung des Landgerichts Bad Kreuznach übernehmen.
Dr. Matthias Friedrich trat im Februar 1984 in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein und war zunächst am Landgericht Koblenz tätig. Von März 1985 bis Juli 1987 wurde Dr. Friedrich an das Ministerium der Justiz abgeordnet.
Rückkehr ans Landgericht
Im Anschluss kehrte er an das Landgericht Koblenz zurück, wo er im August 1989 zum Richter auf Lebenszeit ernannt wurde. Bereits zwei Monate später erfolgte eine weitere Abordnung an das Ministerium der Justiz. Anfang Dezember 1991 wechselte Dr. Friedrich die Laufbahn und wurde Regierungsdirektor im Justizministerium.
Mit Aushändigung seiner Beförderungsurkunde zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Mainz Ende Dezember 1994 kehrte er in das Richteramt zurück. Gleichzeitig erfolgte eine Abordnung an das Oberlandesgericht Koblenz, welche bis August 1996 andauerte. 2011 erfolgte die Ernennung zum Vizepräsidenten des Landgerichts Bad Kreuznach. Von Oktober 2017 bis Januar 2020 war Dr. Friedrich Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz. Seit 3. Februar 2020 ist er Präsident des Landgerichts Bad Kreuznach.
Das Landgericht Bad Kreuznach ist eines von acht Landgerichten des Landes Rheinland-Pfalz und eines von vier im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz. Der Bezirk des Landgerichts Bad Kreuznach erstreckt sich über die Landkreise Bad Kreuznach, Birkenfeld und Teile des Rhein-Hunsrück-Kreises. Beim Landgericht Bad Kreuznach gibt es vier Zivil- und sieben Strafkammern sowie eine Strafvollstreckungskammer und eine Kammer für Handelssachen. Das Landgericht hat 71 Beschäftigte, davon rund 17 Richterinnen und Richter. Das Gericht befindet sich in der John-F.-Kennedy-Straße. red