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Bad Kreuznach
40-Jähriger wegen Brandstiftung vor Gericht: Wollte Ex-Freund Feuer legen?
Angeklagter zeigt keinerlei Gefühlsregungen Foto: Simone Funke/rcx - Fotolia
Der 40-jährige Fliesenleger ist seit geraumer Zeit in Untersuchungshaft. Bei einer Verurteilung könnte ihm eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren aufwärts drohen, denn der Paragraf 306a des Strafgesetzbuches sieht ein solches Strafmaß unter anderem in Fällen vor, in denen der Täter das Löschen eines Brandes verhindert oder erschwert. Bei dem Brand ...