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Bad Kreuznach

40-Jähriger wegen Brandstiftung vor Gericht: Wollte Ex-Freund Feuer legen?

Von Christine Jäckel
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Angeklagter zeigt keinerlei Gefühlsregungen Foto: Simone Funke/rcx - Fotolia

Am Nachmittag des 29. Mai dieses Jahres wurde die Feuerwehr wegen eines Gebäudebrandes in Fürfeld alarmiert. Eine Nachbarin hatte um 16 Uhr aus einem kleinen Fenster oberhalb des Carports ausströmenden Rauch bemerkt und die Feuerwehr verständigt. Jetzt muss sich der ehemalige Lebensgefährte der Hauseigentümerin vor der zweiten Strafkammer des Landgerichtes Bad Kreuznach wegen besonders schwerer Brandstiftung verantworten.

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Der 40-jährige Fliesenleger ist seit geraumer Zeit in Untersuchungshaft. Bei einer Verurteilung könnte ihm eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren aufwärts drohen, denn der Paragraf 306a des Strafgesetzbuches sieht ein solches Strafmaß unter anderem in Fällen vor, in denen der Täter das Löschen eines Brandes verhindert oder erschwert. Bei dem Brand ...