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Kreis Bad Kreuznach

24. Verordnung zur Coronabekämpfung: Auch Maskenregeln weiter gelockert

Die 24. Coronabekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz liegt vor. Bei privaten Zusammenkünften sollen sich maximal 25 Personen aus verschiedenen Hausständen treffen – Kinder bis 14, Geimpfte und Genesene nicht mitgerechnet.

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