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Kreis Bad Kreuznach
24. Verordnung zur Coronabekämpfung: Auch Maskenregeln weiter gelockert
Im öffentlichen Raum ist die Regel verbindlich, im privaten Raum lediglich eine Empfehlung. Zu anderen Personengruppen soll ein Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten werden.
Betriebe: Innerhalb von Arbeits- und Betriebsstätten entfällt die Maskenpflicht für Personen, die geimpft oder genesen sind oder einen tagesaktuellen Test vorlegen.
Kantinen: Kantinen und Mensen können für alle ...