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Kreis Bad Kreuznach

24. Verordnung zur Coronabekämpfung: Auch Maskenregeln weiter gelockert

FFP2-Maske
Eine FFP2-Maske liegt auf einem Leuchttisch. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Illustration

Die 24. Coronabekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz liegt vor. Bei privaten Zusammenkünften sollen sich maximal 25 Personen aus verschiedenen Hausständen treffen – Kinder bis 14, Geimpfte und Genesene nicht mitgerechnet.

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Im öffentlichen Raum ist die Regel verbindlich, im privaten Raum lediglich eine Empfehlung. Zu anderen Personengruppen soll ein Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten werden. Betriebe: Innerhalb von Arbeits- und Betriebsstätten entfällt die Maskenpflicht für Personen, die geimpft oder genesen sind oder einen tagesaktuellen Test vorlegen. Kantinen: Kantinen und Mensen können für alle ...