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Kreis Bad Kreuznach

17. Oktober 2022: Kommunale Verkehrs-GmbH der Kreise Kreuznach und Mainz-Bingen kann starten

Der Konsortialvertrag steht, der Gesellschaftervertrag der neuen kommunalen Verkehrs-GmbH folgt in den nächsten Monaten.  Foto: Stefan Munzlinger (Archiv)
Der Konsortialvertrag steht, der Gesellschaftervertrag der neuen kommunalen Verkehrs-GmbH folgt in den nächsten Monaten. Foto: Stefan Munzlinger (Archiv)

Der Kreistag gab am Montag bei fünf Enthaltungen von FDP, AfD, Linken und Freien Wählern seinen Segen: Der Konsortialvertrag für den künftig kommunalisierten Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) steht. Er regelt die Zusammenarbeit der Kreise Bad Kreuznach und Mainz-Bingen und ist Vorstufe eines Gesellschaftervertrages, der weiter ins Detail gehen wird.

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Die Konzessionen der privaten Linien laufen im Kreis Bad Kreuznach am 31. Dezember 2021 aus, im Kreis Mainz-Bingen am 31. März 2022. Die Parteien des Konsortialvertrages sind laut Nahverkehrsgesetz vom 3. Februar 2021 Aufgabenträger für die Planung, Gestaltung und Finanzierung des ÖPNV. Soweit rechtlich und praktisch möglich, soll die neue Gesellschaft ...