Die 3G-Regel gilt seit dem 23. August: Die NZ ging auf Stimmenfang bei Einrichtungen, Gastronomen und Behörden: Zwischen Verunsicherung und Gelassenheit – Wie Geschäftsleute die 3G-Regel beurteilen
Die 3G-Regel gilt seit dem 23. August: Die NZ ging auf Stimmenfang bei Einrichtungen, Gastronomen und Behörden
Zwischen Verunsicherung und Gelassenheit – Wie Geschäftsleute die 3G-Regel beurteilen
Mathias Wild sitzt in einem der Säle des Movietown. Der Kinoinhaber beklagt, dass seiner ohnehin gebeutelten Branche mit der 3G-Regel neue Probleme bereitet werden. Foto: Reiner Drumm (Archiv) Reiner Drumm
Kreis Birkenfeld. Geimpft, getestet oder tagesaktuell negativ getestet: Die sogenannte 3G-Regel gilt seit dem 23. August für den Besuch vieler Innenräume wie zum Beispiel in der Gastronomie, wenn wie im Kreis Birkenfeld die Sieben-Tage-Inzidenz über 35 liegt.
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Die NZ wollte beispielsweise von Friseuren, Kinoinhabern, Museumsbetreibern, Restaurantbesitzern und den Verantwortlichen des Ferienparks Hambachtal mit seinem Hallenbad „Pyramide“ wissen, ob die neuen Vorgaben größere Auswirkungen auf das Geschehen in ihren Betriebe haben und das Geschäft darunter möglicherweise sogar leidet.