Baumholder
Zweifel an Zungenkuss mit Teenagerin: 50-Jähriger freigesprochen
picture alliance / dpa

Baumholder. Mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen endete vor dem Schöffengericht in Idar-Oberstein die Verhandlung gegen einen 50-Jährigen Kuseler, der Anfang 2012 in Baumholder eine 16-Jährige sexuell genötigt haben soll. "Die strafrechtliche Voraussetzung ist der Einsatz von Gewalt, um eine sexuelle Handlung zu erzwingen", erläutert der Vorsitzende Richter Johannes Pfeifer.

Lesezeit 2 Minuten
Von unserem Redakteur Sascha Saueressig Zudem müsse Vorsatz erkennbar sein, beispielsweise durch erheblichen Widerstand des Opfers. Dies war aber in diesem Fall nicht eindeutig nachzuweisen. Zur Anzeige kam es auch erst im Mai 2014, nachdem der Angeklagte zuvor wieder Kontakt zur älteren Schwester der Geschädigten gesucht hatte.

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