Idar-Oberstein

Zu Polizistenmorden aufgrufen: Anklage gegen 55-Jährigen am Amtsgericht Idar-Oberstein erhoben

Symbolbild
Symbolbild Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus Rheinland-Pfalz, hat gegen einen 55 Jahre alten Angeschuldigten Anklage zum Schöffengericht des Amtsgerichts Idar-Oberstein erhoben. In Anlehnung an die Polizistenmorde von Kusel Ende Januar hatte er zur Tötung weiterer Beamter aufgerufen.

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Am 31. Januar wurden im Rahmen einer Verkehrskontrolle im Bereich Kusel zwei Polizeibeamte durch Kopfschüsse getötet. Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, in Anlehnung an dieses Verbrechen am 03. Februar auf einem seiner öffentlich zugänglichen Facebook-Profile zwei selbstgedrehte Videos online gestellt und darin zur Tötung von Polizeibeamten aufgerufen sowie den Mord an den zwei Beamten gebilligt zu haben.

Gründung eines „Cophunter-Vereins“ angekündigt

In dem ersten Video soll er die Gründung eines „Cophunter-Vereins“ angekündigt und zur Jagd und Tötung von Polizeibeamten als „neuen Sport“ aufgerufen haben, heißt es in einer Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. Gegen eine Gebühr von 500 Euro würde er Polizeibeamte auf einen Feldweg locken, dann hieße es für die Teilnehmer „Schuss frei!“ und der „Spaß“ könne beginnen.

In einem weiteren, kurze Zeit später online gestellten Video soll er zur Ermutigung von „Anfängern“ den Mord an den zwei Polizeibeamten als Beispiel dafür angeführt haben, dass die Tötung solch junger unerfahrener Polizeibeamter keine Schwierigkeiten bereite. Weiterhin soll er in Aussicht gestellt haben, für einen sogenannten „Fangschuss“ zwischen den Kopf als Preis die Gebühr von 500 Euro zu erstatten und eine „Party“ zu organisieren.

Ferner wird ihm vorgeworfen, in einer am 2. Februar an die Polizeiinspektion Idar-Oberstein gesendeten E-Mail das Andenken der zwei getöteten Polizeibeamten verunglimpft und die Polizeibeamten der Dienstelle Idar-Oberstein beleidigt zu haben. Schließlich wirft ihm die Anklage eine Urkundenfälschung durch den Gebrauch eines gefälschten Impfausweises vor.

Anhänger von Verschwörungstheorien und Reichsbürger-Ideologie

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist der Angeschuldigte ein Anhänger von „Verschwörungstheorien“ sowie der Ideologie der sogenannten Reichsbürger. Er soll die Taten aus einer tiefgehenden feindlichen Gesinnung gegenüber dem Staat und seinen Bediensteten begangen haben.

Der Angeschuldigte wurde am 9. Februar aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Er hat sich zur Sache eingelassen. Er behauptet unter anderem, bei seinen Facebook-Profilen handele es sich um „Comedy“-Seiten. Die Äußerungen in den am 03. Februar online gestellten Videos seien als Satire zu verstehen. Den Tatvorwurf der Urkundenfälschung bestreitet er. Das Amtsgericht Idar-Oberstein wird nunmehr über die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung steht daher noch nicht fest.