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Birkenfeld

Wohlbefinden beeinträchtigt: Bürger will wegen Ruhestörung am Prämienmarkt klagen

Die Gruppe Die Toten Ärzte sorgte bei ihrem Auftritt auf dem Birkenfelder Prämienmarkt bis zu später Stunde für viel Stimmung im Festzelt auf dem Talweiherplatz. Ein Bürger aus der Stadt prangert aber die Lautstärke der musikalischen Darbietungen während des Festes an und droht, dagegen juristisch vorzugehen.  Foto: Franz Cronenbrock
Die Gruppe Die Toten Ärzte sorgte bei ihrem Auftritt auf dem Birkenfelder Prämienmarkt bis zu später Stunde für viel Stimmung im Festzelt auf dem Talweiherplatz. Ein Bürger aus der Stadt prangert aber die Lautstärke der musikalischen Darbietungen während des Festes an und droht, dagegen juristisch vorzugehen. Foto: Franz Cronenbrock

Die vor knapp einer Woche zu Ende gegangene 165. Auflage war eine der besten Prämienmärkte, die Birkenfeld in den vergangenen Jahren erlebt hat, betonten die Macher der städtischen Veranstaltung bereits vor einigen Tagen in der NZ. Doch zumindest ein Bürger will in diese Lobeshymnen nicht einstimmen und schlägt stattdessen scharfe Gegentöne an.

Lesezeit: 3 Minuten
Günther Jost kündigt wegen der aus seiner Sicht nicht hinnehmbaren Lärmbelästigung an den fünf Festtagen auf dem Talweiherplatz eine Klage an und will nach eigener Aussage notfalls sogar bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen, um zu erreichen, dass seine Nachtruhe in Zukunft nicht mehr durch Veranstaltungen dieser Art gestört wird. Jost, ...
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Gegendarstellung

In der Nahe-Zeitung Nr. 210 vom 10. September 2018 steht in dem Bericht „Bürger will wegen Ruhestörung klagen“:

Ein entscheidender Punkt in seinem Beschwerdeschreiben über die Lärmbelästigung durch die zu laute Musik beim Prämienmarkt ist dabei Josts Aussage, dass dafür „laut Angaben der Polizei eine Genehmigung bis 24 Uhr erteilt wurde“.Er unterstellt damit also, dass die Konzerte am Freitag- und Samstagabend zu lange gedauert hätten und die Stadt als Veranstalterin gegen Vorgaben verstoßen habe.

Richtig ist:

In meinem Schreiben an Herrn Kowalski lautet die Passage:

Am 03.09.2018 war das für uns hörbare Ende der lautstarken Musik um 23:00 Uhr erreicht – eine Genehmigung war lt. Angaben der Polizei bis 24:00 Uhr erteilt. Meine Behauptung erstreckt sich also eindeutig nur auf den 03.09.2018 und enthält somit keine Beschuldigung der genannten Art.

Günther Jost, Birkenfeld

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