Gerichtsprozess gegen 54 Jährige geht weiter
Wird sie wegen fahrlässiger Tötung verurteilt? – Gerichtsprozess gegen 54-jährige Heimbacherin geht weiter
dpa

Bad Kreuznach/Heimbach. Im Prozess um den Tod eines 16-Jährigen nach einer Party im Januar 2017 hält Richter Folkmar Broszukat eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in einem Fall und fahrlässiger Körperverletzung in zwei weiteren Fällen für denkbar. Broszukat ist Vorsitzender des Schwurgerichts im Landgericht in Bad Kreuznach, das über die Schuld einer heute 54-Jährigen zu urteilen hat, in deren Wohnung der 16-Jährige starb. Gegen Ende des dritten Prozesstags sprachen Broszukat und Staatsanwalt Günter Horn über die juristische Bewertung der Tat. Horn geht von einem anderen Ansatz aus: von „Körperverletzung durch Unterlassen mit Todesfolge“.

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Das 16 Jahre alte Opfer soll irrtümlich Polamidon getrunken haben, einen Drogenersatzstoff, der für Menschen, die nicht an dieses Mittel gewöhnt sind, lebensgefährlich sein kann. Die Angeklagte hatte die als Sirup gekennzeichnete Flasche im Kühlschrank stehen.

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