Urteil Kein zweites Rad bei Niederhambach
Windkraft: Kreis kassiert nächste Niederlage
xx

Kreis Birkenfeld/Koblenz. Die Kreisverwaltung muss eine von ihr bereits im Dezember 2013 erteilte Genehmigung für die geplante Errichtung eines Windrads auf dem „Geiershügel“, der auf der Gemarkung des Orts Niederhambach liegt, aufheben. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem aktuellen Urteil entschieden.

Lesezeit 3 Minuten
Die vierte Kammer der Justizbehörde gab damit der Klage der Ortsgemeinde Niederhambach statt, die angefochten hatte, dass der Kreis grünes Licht für den Bau einer 175 Meter hohen Anlage des Typs Vestas V 112 gegeben hatte. Diese wollte die Firma EE Elchweiler GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr auf einem privaten Grundstück aufstellen – und zwar in der Nähe des einsam dastehenden Windrads, das sich seit Ende 2014 ebenfalls auf einer ...

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region