Wasserentnahme ausBächen ist verboten: Wasserentnahme aus Bächen ist auch im Kreis Birkenfeld verboten: Bußgeld droht
Wasserentnahme ausBächen ist verboten
Wasserentnahme aus Bächen ist auch im Kreis Birkenfeld verboten: Bußgeld droht
Viele Bäche auch im Nationalparklandkreis drohen derzeit trockenzufallen. Deshalb ist die Wasserentnahme streng verboten. Foto: dpa picture alliance/dpa
Infolge der anhaltenden Trockenheit mehren sich bei der Unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung Beschwerden darüber, dass Wasser aus Bächen mittels Pumpen zur Garten- und Rasenbewässerung entnommen wird. Deshalb weist die Verwaltung darauf hin, dass die Wasserentnahme nach dem Wasserhaushalts- und dem Landeswassergesetz einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde bedarf.
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Bei der aktuellen Wetterlage ist die Wasserentnahme generell unzulässig, Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Um Gefahren für die Tier- und Pflanzenwelt abzuwenden und ein Austrocknen der Gewässer zu verhindern, sind alle Wasserrechtsinhaber aufgefordert, trotz Genehmigung kein Wasser aus Flüssen und Bächen zur Garten- und Rasenbewässerung zu entnehmen.