Kreis Birkenfeld
Wasserentnahme aus Bächen ist auch im Kreis Birkenfeld verboten: Bußgeld droht
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Bei der aktuellen Wetterlage ist die Wasserentnahme generell unzulässig, Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Um Gefahren für die Tier- und Pflanzenwelt abzuwenden und ein Austrocknen der Gewässer zu verhindern, sind alle Wasserrechtsinhaber aufgefordert, trotz Genehmigung kein Wasser aus Flüssen und Bächen zur Garten- und Rasenbewässerung zu entnehmen. Auch die Entnahme mit Handschöpfgefäßen ist aufgrund der aktuellen Situation zu unterlassen. Wer dem zuwiderhandelt, muss mit einem erhöhten Bußgeld rechnen. red