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Kreis Birkenfeld/Koblenz

War die Landratswahl im Kreis Birkenfeld nicht rechtens? Ulrike Nadig will notfalls weiter klagen

Von Markus Gerhold
Hält das Votum für nicht rechtmäßig: Ulrike Nadig Foto: Hosser (Archiv)
Hält das Votum für nicht rechtmäßig: Ulrike Nadig Foto: Hosser (Archiv)

Bekommt sie vom Koblenzer Verwaltungsgericht nicht recht für ihre Klage gegen die Landratswahl, will Ulrike Nadig weiter durch die juristischen Instanzen ziehen. Das kündigte sie am Rande des Prozesses am Montagvormittag in Koblenz im Gespräch mit unserer Zeitung an. Nadig hatte 2018 eine Kandidatur für die Landratswahl im Kreis Birkenfeld angestrebt, dann aber aus Sorge um die Datenschutzgrundverordnung lediglich vier Unterstützungsunterschriften für ihren Wahlvorschlag vorgelegt, weshalb der Wahlausschuss ihre Kandidatur ablehnte. Seitdem hält sie das Votum, aus dem ihr Parteifreund Matthias Schneider später als Sieger hervorging, für nicht rechtens und geht juristisch dagegen vor. Ob das die Richter am Koblenzer Verwaltungsgericht auch so sehen, erfährt die Rhaunenerin allerdings erst später. Das Urteil nach der Verhandlung am Montag bekommt sie schriftlich.

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Gerade einmal 15 Minuten dauerte die Sitzung im Saal A021, bis der Vorsitzende Richter Christoph Gietzen verkündete, die Sache entscheiden zu wollen. Zuvor hatten die streitenden Parteien noch einmal ihre Positionen bekräftigt. So bleibt Ulrike Nadig bei ihrem Ansinnen, die Wahl vom 26. August 2018 für ungültig erklären zu lassen, fordert ...