Früherer Ortschef von Abentheuer geht gegen Verurteilung zu einer Geldstrafe vor
Wahlbetrug: Ex-Ortsbürgermeister legt Berufung ein
Eine Statue der Justitia
Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Arne Dedert/dpa/Symbolbild. dpa

Abentheuer. Die juristische Auseinandersetzung um eine vermeintliche Wahlfälschung durch den früheren Abentheurer Ortsbürgermeister Klaus Goldt wird in die nächste Instanz gehen. Wie Rechtsanwalt Welf Fiedler am Donnerstag auf NZ-Anfrage mitteilte, hat er im Namen seines Mandanten fristgemäß Berufung gegen das Urteil eingelegt, das das Amtsgericht Idar-Oberstein vor einer Woche in einer Verhandlung gesprochen hat.

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Wie in unserer Zeitung am 26. Juni ausführlich berichtet, hat das Gericht unter dem Vorsitz von Denise Frick gegen Goldt eine Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 6000 Euro verhängt. Denn es hatte in diesem Strafrechtsverfahren den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf als berechtigt angesehen, dass Goldt in seiner Funktion als lokaler Wahlleiter am 8.

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