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Bad Kreuznach/Idar-Oberstein

Verteidigung im Idar-Obersteiner Tankstellenmord lässt nicht locker – Beweisaufnahme endlich abgeschlossen

Von Kurt Knaudt
Der Angeklagte (links) mit einem seiner beiden Pflichtverteidiger, Rechtsanwalt Axel Küster aus Wiesbaden.  Foto: Kurt Knaudt
Der Angeklagte (links) mit einem seiner beiden Pflichtverteidiger, Rechtsanwalt Axel Küster aus Wiesbaden. Foto: Kurt Knaudt

Die Erste Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach hat am Montag im Prozess um den Tankstellenmord von Idar-Oberstein den Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den psychiatrischen Sachverständigen Dr. Ralf Werner (Bingen) als unbegründet zurückgewiesen.

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Diese reagierte darauf postwendend mit einem neuen Antrag: Sie fordert ein neues Gutachten – was das Gericht nach dreieinhalbstündiger Sitzungspause ebenfalls ablehnte. Danach wurde die Beweisaufnahme geschlossen, sodass keine weiteren Anträge mehr möglich sind. Zuvor hatte Oberstaatsanwältin Nicole Frohn deutlich gemacht, dass bei dem Prozess „inzwischen ein Punkt erreicht (sei), ...