Staatsanwaltschaft wirft ihr im Verfahren um tödlichen Schuss in Tankstelle Verschleppung vor - Beweisaufnahme abgeschlossen
Verteidigung im Idar-Obersteiner Tankstellenmord lässt nicht locker – Beweisaufnahme endlich abgeschlossen
Der Angeklagte (links) mit einem seiner beiden Pflichtverteidiger, Rechtsanwalt Axel Küster aus Wiesbaden. Foto: Kurt Knaudt
Kurt Knaudt

Die Erste Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach hat am Montag im Prozess um den Tankstellenmord von Idar-Oberstein den Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den psychiatrischen Sachverständigen Dr. Ralf Werner (Bingen) als unbegründet zurückgewiesen.

Diese reagierte darauf postwendend mit einem neuen Antrag: Sie fordert ein neues Gutachten – was das Gericht nach dreieinhalbstündiger Sitzungspause ebenfalls ablehnte. Danach wurde die Beweisaufnahme geschlossen, sodass keine weiteren Anträge mehr möglich sind.

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