Prozess wegen Tötung: Ausweichtermin mit Plädoyers am 7. Januar
Verteidiger krank: Doch noch kein Urteil im Fall des Tötungsdelikts in Göttschied

Weil er im Verdacht steht, in der Wohnung seines Vaters in Wirges gezündelt zu haben, steht ein 25-Jähriger derzeit in Koblenz vor Gericht.

Britta Pedersen, picture allianc

Bad Kreuznach. Alle Beteiligten waren darauf vorbereitet, dass die 1. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach gestern das Urteil gegen den 31-Jährigen sprechen würde, der im Juni im Wahn seine Mutter und einen Nachbarn im Idar-Obersteiner Stadtteil Göttschied erstochen hatte. Doch am frühen Morgen meldete sich sein Verteidiger Torsten Vogt krank. So blieb dem Gericht nur, einen Ausweichtermin festzulegen: Jetzt sollen am Dienstag, 7. Januar, ab 9 Uhr die Plädoyers gehalten und das Urteil gefällt werden.

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Der Angeklagte lebt seit der Tat in der geschlossenen Psychiatrie in Alzey, wo er Medikamente bekommt. Der forensische Psychiater, der den Angeklagten nach der Tat untersucht hatte, hat empfohlen, den Angeklagten nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuchs auf Dauer in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen.

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