Versuchte Tötung: Schuldunfähiger Angeklagter bleibt Gefahr für Allgemeinheit
Foto: picture alliance / dpa
Nicht nur zweimal gefährliche Körperverletzung lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach. Darüber hinaus soll ein Mann (52) aus dem Landkreis Birkenfeld versucht haben, einen Menschen zu töten. Schwere Anschuldigungen, die da erhoben werden, und trotzdem wird das Verfahren gegen den 52-Jährigen vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach eingestellt – auch wenn der Mann, wie die Staatsanwältin feststellt, „weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt“.
Lesezeit: 3 Minuten
Von unserem Redakteur Andreas Nitsch
Hinter dieser nüchternen Darstellung einer mit einer guten Stunde insgesamt doch sehr kurzen Verhandlung vor dem Schwurgericht verbirgt sich ein menschliches Drama. An dessen vorläufigem Ende stehen laut Staatsanwaltschaft eben jene zwei gefährliche Körperverletzungen, begangen "im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit, und in einem dieser Fälle tateinheitlich ...
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