Hallennutzung: Gesundheitsamt wird kontrollieren
Vereine im Kreis Birkenfeld können Sporthallen wieder nutzen: Bedingung ist ein Hygienekonzept
Vereine, die eine Halle in Trägerschaft des Landkreises nutzen wollen, müssen ein Konzept vorlegen. Foto: Joachim Hähn (Archiv)
Archiv Hähn

Kreis Birkenfeld. In einer Besprechung am Montag erörterten Vertreter des Sports und der Kreisverwaltung Möglichkeiten zur Wiedereröffnung der kreiseigenen Sporthallen. Diese wurden nach Beginn des neuen Schuljahres auf Empfehlung des Gesundheitsamts für eine außerschulische Nutzung erneut geschlossen. Landrat Dr. Matthias Schneider verdeutlichte die Risiken aufgrund der zuletzt stark angestiegenen Corona-Infektionen. Außerdem wies er auf die Problematik der Betreiberhaftung speziell in kommunalen Sportstätten hin, heißt es in einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung. Die Vertreter der Sportbünde Rheinland und Rheinhessen – Bernd Pohl, Axel Rolland und Erik Schmidt – drängten in Anbetracht des baldigen Saisonbeginns bei den Ballsportarten, die besonders auf die Großsporthallen angewiesen sind, auf eine zeitnahe Lösung.

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Die Leiterin des Gesundheitsamts, Diana Thiel, betonte, dass hierzu die Vorlage eines individuellen – das heißt hallen-, sportart-, alters- und gruppenspezifischen – Hygienekonzepts und dessen Einhaltung unabdingbar seien. Das Konzept ist beim Gesundheitsamt in Idar-Oberstein, Mainzer Straße 157 (E-Mail an corona@landkreis-birkenfeld.

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