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Urteil gegenPulver-Kurtrechtskräftig

Bad Kreuznach/Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat Pulver-Kurts Revisionsantrag verworfen. Das im August 2012 beim Landgericht Bad Kreuznach gegen den Hundsbacher Waffen- und Sprengstoffsammler Kurt N. ergangene Urteil ist damit rechtskräftig. Dies teilte gestern die Sprecherin des Landgerichts, Vanessa Blauth, auf Anfrage unserer Zeitung mit. Damit ist klar: Der gesundheitlich angeschlagene Rentner, der in den nächsten Tagen 65 Jahre alt wird, muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

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Bad Kreuznach/Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat Pulver-Kurts Revisionsantrag verworfen. Das im August 2012 beim Landgericht Bad Kreuznach gegen den Hundsbacher Waffen- und Sprengstoffsammler Kurt N. ergangene Urteil ist damit rechtskräftig. Dies teilte gestern die Sprecherin des Landgerichts, Vanessa Blauth, auf Anfrage unserer Zeitung mit. Damit ist klar: Der ...