Kempfeld
Unter Einhaltung der 2G-Regelung: Wildfreigehege Wildenburg auch im Winter geöffnet
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Aufgrund der aktuellen Beschlüsse der Bundesregierung und der Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist allerdings derzeit beim Besuch des Wildfreigeheges das Tragen einer Maske im Kassen- und Kioskbereich erforderlich, außerdem gilt die 2G-Regelung. Das heißt, jeder Besucher muss nachweislich geimpft oder genesen sein und den entsprechenden Beleg an der Kasse vorweisen. Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen auch ein bestätigtes Testergebnis (Antigenschnelltest oder PCR-Test) mitbringen. Kinder unter zwölf Jahren werden als geimpft betrachtet.