Landratswahl Bewerberin aus Rhaunen kündigt Eilantrag am Verwaltungsgericht an - Aufsichtsbehörde sieht keinen Grund zum Eingreifen: Ulrike Nadig gibt nicht klein bei: Sie will ihre Kandidatur bei der Landratswahl per Klage durchsetzen
Landratswahl Bewerberin aus Rhaunen kündigt Eilantrag am Verwaltungsgericht an - Aufsichtsbehörde sieht keinen Grund zum Eingreifen
Ulrike Nadig gibt nicht klein bei: Sie will ihre Kandidatur bei der Landratswahl per Klage durchsetzen
Ulrike Nadig Foto: privat
Kreis Birkenfeld. Nachdem sie mit ihrer Beschwerde bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier gescheitert ist, will Ulrike Nadig mit einem Eilantrag am Verwaltungsgericht doch noch ihre Zulassung als Kandidatin für die Landratswahl im Kreis Birkenfeld und die Verlegung des dafür angesetzten Termins (Sonntag, 26. August) durchsetzen. Das hat sie gegenüber der Nahe-Zeitung angekündigt.
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Der Kreiswahlausschuss hatte die Christdemokratin aus Rhaunen, die als parteilose Bewerberin antreten will, nicht zu der Urwahl zugelassen, weil sie statt der geforderten 220 nur 4 Unterstützungsunterschriften vorgelegt hatte. Das begründete Nadig mit der neuen Datenschutzgrundverordnung.