„Obwohl überhaupt nicht absehbar ist, wie viele Vertriebene im Kreis Birkenfeld Zuflucht suchen, sind die Kommunalverwaltungen bestrebt, frühzeitig alles dafür zu tun, die Betroffenen gut unterzubringen“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete Bruno Zimmer, der zurzeit Landrat Matthias Schneider vertritt: „Wir müssen auf alles vorbereitet sein.“
Daher appellieren der Kreisvorstand und die hauptamtlichen Bürgermeister im Nationalparklandkreis an die Bevölkerung, kurzfristig zur Verfügung stehenden Wohnraum an die Kreisverwaltung zu melden – möglichst per E-Mail mit knappen Angaben zu Anschrift, Anzahl der Schlafplätze und Möblierung sowie der Telefonnummer. Dafür wurde eigens eine zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet: wohnraum@landkreis-birkenfeld.de
Nach der schriftlichen Mitteilung nehmen Bedienstete der Verwaltung schnellstmöglich Kontakt mit den Anbietern auf. Thorsten Ranft koordiniert mit einem Team aus Mitarbeitern der Kreisverwaltung die Wohnungsakquise. Er ist unter Tel. 06782/154 30 erreichbar.
Schon vor dem Aufruf gingen bei der Kreisverwaltung eine ganze Reihe von Wohnungsangeboten ein. „Die Hilfsbereitschaft ist enorm“, berichtet Zimmer, der die russische Aggression unmissverständlich verurteilt. Einige Bürger sind schon an die Grenze zur Ukraine aufgebrochen, um Hilfsgüter dorthin zu liefern und möglichst auf der Rückfahrt Flüchtlinge mitzubringen. Zudem holen die 135 derzeit im Kreis Birkenfeld ansässigen Ukrainer, von denen knapp die Hälfte in Idar-Oberstein und etwa 20 in Birkenfeld leben, Verwandte, Freunde und andere Landsleute zu sich. Daneben engagieren sich Einheimische, aber auch Russlanddeutsche und Russen für die unter dem Krieg leidende Zivilbevölkerung in der Ukraine.
„Zurzeit arbeiten Europäische Union, Bund, Länder und Kommunen an einem Auffangnetz, um jedem Ukrainer bei entsprechendem Bedarf den Weg zu staatlichen Leistungen für geflüchtete Menschen auch ohne Asylantrag zu ebnen“, informiert die Kreisverwaltung. Ukrainische Staatsangehörige, die visumfrei für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland eingereist sind, können gemäß aktueller Rechtslage nach Ablauf der 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis für weitere 90 Tage einholen. Zuständig dafür ist die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung (Andreas Lueb, Tel. 06782/153 10), die für die Geflüchteten die erste Anlaufstelle ist und ihnen unbürokratisch hilft. Das Amt vermittelt auch die Ansprechpartner bei finanziellem Bedarf und für Sachleistungen. sc/red