Nahe-Zeitung
Tod der kleinen Anna: Großmutter muss zunächst in Therapie

Bad Kreuznach/Niederwörresbach - Eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten wegen „vorsätzlichen Vollrauschs“ verhängte die Schwurgerichtskammer am Kreuznacher Landgericht gegen die 56-Jährige, die am Abend des 23. Juni 2012 in Niederwörresbach ihre zwei Jahre alte Enkeltochter getötet hatte.

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Bad Kreuznach/Niederwörresbach – Eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten wegen „vorsätzlichen Vollrauschs“ verhängte die Schwurgerichtskammer am Kreuznacher Landgericht gegen die 56-Jährige, die am Abend des 23. Juni 2012 in Niederwörresbach ihre zwei Jahre alte Enkeltochter getötet hatte.

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