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Winterbach/Idar-Oberstein

Tierquälerei in Winterbach: Zehn Greyhounds werden im Tierheim Oberstmuhl aufgepäppelt

Oscar ist einer von zehn Windhunden, die im Tierheim Idar-Oberstein ein neues Zuhause gefunden haben. Zuvor hatte er mit 52 weiteren Greyhounds in einem Einfamilienhaus in Winterbach gelebt. Vor wenigen Tagen haben Tierschützer die Hunde befreit.  Foto: Tierheim Oberstmuhl
Oscar ist einer von zehn Windhunden, die im Tierheim Idar-Oberstein ein neues Zuhause gefunden haben. Zuvor hatte er mit 52 weiteren Greyhounds in einem Einfamilienhaus in Winterbach gelebt. Vor wenigen Tagen haben Tierschützer die Hunde befreit. Foto: Tierheim Oberstmuhl

Zehn der 53 verwahrlosten Windhunde, die vor einigen Tagen in Winterbach (Kreis Bad Kreuznach) den offensichtlich überforderten Besitzern weggenommen wurden, haben ein neues (Übergangs)-Zuhause im Tierheim Oberstmuhl in Idar-Oberstein gefunden.

Lesezeit: 2 Minuten
 „Die Hunde sind teils in einem sehr schlechten Allgemeinzustand“, berichtet Leiterin Ulrike Kronauer. „Sie sind zu dünn, haben Ohrentzündungen, ein schlechtes Zahnbild, zu lange Krallen und Durchfall.“ Der Tierarzt habe die Hunde umgehend untersucht, die zudem entwurmt und auf Parasiten getestet wurden. „Einige der Greyhounds im Alter von zweieinhalb bis 14 ...
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Den beiden Hundebesitzern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren

Den beiden Besitzern der 53 Windhunde droht im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Wie Gerd Deutschler, Leitender Oberstaatsanwalt der Bad Kreuznacher Staatsanwaltschaft, auf Nachfrage erläutert, wird sich das Ehepaar einem Ermittlungsverfahren nach Paragraf 17 Tierschutzgesetz stellen müssen: Bestraft wird, „wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt“. Die Staatsanwaltschaft geht derzeit von einem Tatverdacht aus, sagt Deutschler, der mit Blick auf die Haltung der Hunde von einer erheblichen Überforderung der beiden Senioren spricht.

Die Verhältnisse, in denen die Eheleute zusammen mit den Tieren gelebt haben, seien „sehr erschütternd“ und „sowohl menschen- als auch tierunwürdig“ gewesen. Das weitere Verfahren werden die Aussagen der beiden Beschuldigten maßgeblich beeinflussen. Auch die Frage der Schuldfähigkeit und möglicher Ursachen muss laut Oberstaatsanwalt Deutschler zunächst geklärt werden. mki

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