Den beiden Hundebesitzern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren
Den beiden Besitzern der 53 Windhunde droht im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Wie Gerd Deutschler, Leitender Oberstaatsanwalt der Bad Kreuznacher Staatsanwaltschaft, auf Nachfrage erläutert, wird sich das Ehepaar einem Ermittlungsverfahren nach Paragraf 17 Tierschutzgesetz stellen müssen: Bestraft wird, „wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt“. Die Staatsanwaltschaft geht derzeit von einem Tatverdacht aus, sagt Deutschler, der mit Blick auf die Haltung der Hunde von einer erheblichen Überforderung der beiden Senioren spricht.
Die Verhältnisse, in denen die Eheleute zusammen mit den Tieren gelebt haben, seien „sehr erschütternd“ und „sowohl menschen- als auch tierunwürdig“ gewesen. Das weitere Verfahren werden die Aussagen der beiden Beschuldigten maßgeblich beeinflussen. Auch die Frage der Schuldfähigkeit und möglicher Ursachen muss laut Oberstaatsanwalt Deutschler zunächst geklärt werden. mki