Idar-Oberstein/Bad Kreuznach

Tankstellenmord von Idar-Oberstein: Urteil ist nun rechtskräftig

Das am 13. September vergangenen Jahres verkündete Urteil gegen den Angeklagten im mit großem Medieninteresse verfolgten Tankstellenmordprozess ist nun rechtskräftig, teilt das Bad Kreuznacher Landgericht mit. Sowohl Angeklagter als auch Staatsanwaltschaft haben ihre Revision zurückgezogen.  Foto: dpa
Das am 13. September vergangenen Jahres verkündete Urteil gegen den Angeklagten im mit großem Medieninteresse verfolgten Tankstellenmordprozess ist nun rechtskräftig, teilt das Bad Kreuznacher Landgericht mit. Sowohl Angeklagter als auch Staatsanwaltschaft haben ihre Revision zurückgezogen. Foto: dpa

Das Urteil zum Tankstellenmord von Idar-Oberstein ist rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben ihre Revision zurückgezogen.

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Im Strafverfahren wegen eines Tötungsdelikts in einer Tankstelle in Idar-Oberstein haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte jeweils ihre Revision gegen das am 13. September vergangenen Jahres verkündete Urteil der Ersten Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach zurückgenommen, teilt das Landgericht mit.

Tat hatte bundesweit und international für Entsetzen gesorgt

Der Mord an einem Tankstellenmitarbeiter in Idar-Oberstein am 18. September 2021 hatte bundesweit und auch international für Entsetzen gesorgt. Knapp ein Jahr später hatte der Softwareentwickler, der den 20-jährigen Alex W. nach einem Streit um die Maskenpflicht erschoss, eine lebenslange Freiheitsstrafe erhalten. Diese ist nun rechtskräftig.

Der damals 49-jährige Täter, der zuvor noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war, hatte sich am Morgen nach der Tat der Idar-Obersteiner Polizei gestellt und ein umfassendes Geständnis abgelegt. Die Überwachungskameras der Aral-Tankstelle in der Hauptstraße hatten die Bluttat aufgezeichnet.

Der Prozess gegen den gebürtigen Leipziger begann am 21. März 2022 unter enormem Medieninteresse. Nach insgesamt 25 Verhandlungstagen verurteilte die Erste Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach unter Vorsitz von Richterin Claudia Büch-Schmitz den Angeklagten am 13. September wegen Mordes zu lebenslänglicher Haft. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft erkannte das Schwurgericht aber keine besondere Schwere der Schuld. Aber: „Er hat sowohl heimtückisch als auch aus niederen Beweggründen gehandelt“, so die Vorsitzende Richterin Claudia Büch-Schmitz. Eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit durch den Alkoholkonsum konnte sie nicht feststellen.

Das Thema im Podcast
Vera Müller, Reporterin der Rhein-Zeitung, hat in der Mordnacht und danach berichtet. Talk zum Thema beginnt bei 8:41 Minuten.

Die schon seit der Flüchtlingskrise 2015 bestehende politisch rechtsextreme Einstellung des Angeklagten sei, so die Einschätzung des Gerichts, durch die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Vorschriften noch verstärkt worden. Der Einzelgänger, der mit seiner Lebensgefährtin zurückgezogen im Idar-Obersteiner Stadtteil Enzweiler lebte, habe Alex W. als Repräsentanten des verhassten etablierten Systems und der Regierung betrachtet. Das sei entscheidend für die Tat gewesen, die auch die Pflichtverteidiger als „abscheulich und widerwärtig“ bezeichneten.

Über das Verhalten des jungen Tankstellenmitarbeiters, der ihn zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aufgefordert hatte, war der Angeklagte so wütend, dass er zu Hause beschloss, dass er diese Demütigung nicht auf sich sitzen lassen könne und ein Zeichen setzen müsse. So wurden die Vorfälle der Tatnacht im Prozessverlauf geschildert. Daher fuhr der Täter rund eineinhalb Stunden nach dem Disput erneut zur Tankstelle nach Idar-Oberstein – und schoss dem jungen Mann kaltblütig mit dem großkalibrigen Revolver ins Gesicht, für den er keinen Waffenschein hatte.

Als „narzisstisch, überheblich und arrogant“ beschrieb Oberstaatsanwältin Nicole Frohn den Angeklagten, der seine Stimmungslage selbst als depressiv, verzweifelt und von Ohnmachtsgefühlen geprägt beschrieb. In der von seinem Verteidiger Alexander Klein am zweiten Prozesstag verlesenen Erklärung distanzierte er sich ausdrücklich von der Tat.

Der mittlerweile 50 Jahre alte Angeklagte war schließlich in dem Urteil der Ersten Strafkammer vom 13. September 2022 wegen Mord in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Führen einer Schusswaffe und wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer halb automatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Besitz einer Schusswaffe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt worden.

Angeklagter ist nun offiziell verurteilt

„Nach den Urteilsfeststellungen erschoss der Angeklagte am Abend des 18. September 2021 mit einem Revolver einen 20-jährigen Mitarbeiter einer Tankstelle in Idar-Oberstein, welcher ihn zuvor auf die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hingewiesen hatte“, so die Erste Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach. Sie sah in Bezug auf jene Tat des Angeklagten die Mordmerkmale der Heimtücke und der sonstigen niedrigen Beweggründe als verwirklicht an.

“Im Zuge der mittlerweile erfolgten Rücknahme der Revision, die sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte (nunmehr: Verurteilte) gegen das Urteil jeweils eingelegt hatten, ist das Urteil der Ersten Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach vom 13. September 2022 rechtskräftig geworden“, betont das Landgericht in einer aktuellen Pressemitteilung vom Dienstag abschließend. red