Idar-Oberstein/Bad Kreuznach

Tankstellenmord in Idar-Oberstein: Hauptverhandlung ab dem 21. März

In einer Tankstelle in Idar-Oberstein wurde am 18. September 2021 ein junger Angestellter kaltblütig erschossen, weil er auf die Maskenpflicht hingewiesen hatte.
In einer Tankstelle in Idar-Oberstein wurde am 18. September 2021 ein junger Angestellter kaltblütig erschossen, weil er auf die Maskenpflicht hingewiesen hatte. Foto: Hosser

Nach einiger Zeit des Wartens stehen nun mit Blick auf den Tankstellenmord im September 2021 in Idar-Oberstein die Termine für die Hauptverhandlung am Landgericht Bad Kreuznach (Schwurgericht) fest. Die Hauptverhandlung soll am Montag, 21. März, um 9 Uhr im Sitzungssaal 7 des Justizzentrums Bad Kreuznach beginnen.

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Es sind zwölf Fortsetzungstermine bis in den Mai hinein bestimmt. Die Staatsanwaltsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 50 Jahre alten, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Idar-Oberstein den unerlaubten Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe in Tateinheit mit dem unerlaubten Besitz einer Schusswaffe sowie einen Mord unter dem Gesichtspunkt der Mordmerkmale der Heimtücke und der sonstigen niedrigen Beweggründe in Tateinheit mit dem unerlaubten Führen einer Schusswaffe vor.

Am 18. September soll sich der Angeklagte um 19.48 Uhr zu der Aral-Tankstelle in der Hauptstraße in Idar-Oberstein begeben haben, um zwei Sechserträger Bier zu kaufen. Er soll den Verkaufsraum betreten haben, ohne die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Als der Angeklagte das Bier an der Kasse habe bezahlen wollen, soll der 20 Jahre alte Tankstellenmitarbeiter den Angeklagten auf seine Maskenpflicht hingewiesen haben.

Nach einer kurzen Diskussion soll der Tankstellenmitarbeiter den Verkauf des Bieres an den Angeklagten verweigert haben, woraufhin der Angeklagte die Tankstelle verlassen haben soll. Im Anschluss daran soll der 50-Jährige, nachdem er um 20 Uhr in einer anderen Tankstelle Bier erworben haben soll, zunächst nach Hause gefahren sein.

Zu Hause soll er sich immer mehr über die Situation in der Aral-Tankstelle geärgert haben und zu dem Schluss gekommen sein, dass er diese nicht auf sich beruhen lasse könne, sondern zeigen müsse, dass es Grenzen gebe. Der Angeklagte soll sich seit langem durch die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angeordneten Beschränkungen belastet gefühlt haben und beschlossen haben, ein Zeichen zu setzen. Den Mitarbeiter der Aral-Tankstelle in Idar-Oberstein soll der Angeklagte als mitverantwortlich für die Gesamtsituation angesehen haben, weil dieser die Corona-Regelungen habe durchsetzen wollen.

Danach soll der Angeklagte den mit mehreren Patronen geladenen Revolver Smith & Wesson eingesteckt haben und noch einmal zu der Aral-Tankstelle in Idar-Oberstein gefahren sein. Der Angeklagte soll sich hierbei bewusst gewesen sein, nicht über die zum Führen des Revolvers erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis zu verfügen. Um 21.19 Uhr soll der Angeklagte erneut den Verkaufsraum der Aral-Tankstelle in Idar-Oberstein betreten haben. Er soll zunächst einen Sechserträger Bier genommen haben und mit diesem zur Kasse gegangen sein.

Als der Angeklagte an der Reihe gewesen sei zu bezahlen, soll er die bis zu diesem Zeitpunkt von ihm noch getragene Mund-Nasen-Bedeckung heruntergezogen haben, um eine Reaktion des 20-jährigen Tankstellenmitarbeiters zu provozieren. Der Tankstellenmitarbeiter soll den Angeklagten aufgefordert haben, die Maske hochzuziehen. Der Angeklagte soll daraufhin den Revolver aus seiner Hosentasche gezogen haben, diesen auf den 20-jährigen Tankstellenmitarbeiter gerichtet haben und diesem aus kurzer Distanz mit dem Revolver in Tötungsabsicht in das Gesicht geschossen haben.

Der 20-jährige Tankstellenmitarbeiter soll infolge des Kopfschusses zu Boden gefallen sein und vor Ort sofort verstorben sein. Nach der Schussabgabe soll der Angeklagte die Maske wieder über Mund und Nase gezogen haben und die Tankstelle verlassen haben.