Baumholder/Mainz - Die Beharrlichkeit einer Baumholderer Studentin beschäftigte das Sozialgericht Mainz und führte zu einer für Studenten mit Berufsausbildung wichtigen Entscheidung: Auch nach der Immatrikulation können Studenten unter gewissen Voraussetzungen bis zum Beginn der ersten Einführungsveranstaltungen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Baumholder/Mainz – Die Beharrlichkeit einer Baumholderer Studentin beschäftigte das Sozialgericht Mainz und führte zu einer für Studenten mit Berufsausbildung wichtigen Entscheidung: Auch nach der Immatrikulation können Studenten unter gewissen Voraussetzungen bis zum Beginn der ersten Einführungsveranstaltungen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.