Sexuelle Nötigung im Schnellimbiss: 31-Jähriger erhält Bewährungsstrafe
Von Jörg Staiber
Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand.Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
In einem Berufungsverfahren vor der Kleinen Strafkammer am Landgericht Bad Kreuznach wurde ein inzwischen 31-jähriger Mann aus dem Kreis Birkenfeld zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf eine Bewährungszeit von drei Jahren sowie der Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 1000 Euro verurteilt. In die Gesamtstrafe wurde eine vorherige Verurteilung wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis einbezogen. Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig, nachdem sowohl der Angeklagte als auch Staatsanwalt Claudius Persdorf den Verzicht auf Rechtsmittel erklärt hatten.
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Der Mann war im September vergangenen Jahres vom Schöffengericht Idar-Oberstein wegen sexuellen Übergriffs unter Einbeziehung der Strafen aus einem zuvor ergangenen Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Dem einschlägig vorbestraften Angeklagten wurde vorgeworfen, im Dezember 2017 eine erheblich alkoholisierte Kundin in einem Nebenzimmer seines Schnellimbisses, ...
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