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Kreis Birkenfeld

Schuldnerberatungsstelle des Diakonischen Werkes bietet weiterhin Hilfe an

Die Schuldnerberatung des Diakonischen Werks und des Landkreises Birkenfeld bietet auch während der Pandemie Beratungen an.
Die Schuldnerberatung des Diakonischen Werks und des Landkreises Birkenfeld bietet auch während der Pandemie Beratungen an. Foto: picture alliance/dpa

Bereits Ende 2019 erhielt die Schuldnerberatungsstelle des Diakonischen Werkes die Ankündigung, dass das Insolvenzverfahren von sechs Jahren Laufzeit auf drei Jahre verkürzt werden soll. Nun wurde die Gesetzesänderung kurz vor dem Jahresende 2020 beschlossen. Die Schuldnerberatung informiert über einige Inhalte und Änderungen: Alle Insolvenzverfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt worden sind, haben nun eine Laufzeit von drei Jahren. Für Insolvenzverfahren, die vom 17. Dezember 2019 bis zum 30. September 2020 beantragt wurden, wurde die sechsjährige Laufzeit des Insolvenzverfahrens monatsweise verkürzt. Der Gesetzgeber folgt damit einer EU-Richtlinie.

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Eine weitere Änderung ist die Verlängerung der Sperrfrist für ein erneutes Insolvenzverfahren. Die vorherige Zehnjahrsfrist wurde auf elf Jahre erhöht. Die Laufzeit des erneuten Insolvenzverfahrens beträgt dann fünf Jahre. Gewinne aus Lotterien und Glücksspielen müssen im Insolvenzverfahren nun vollständig abgegeben werden, Schenkungen und Erbschaften zur Hälfte. „Für viele Schuldner bedeutet ...