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Bad Kreuznach

Schuld ist nicht nachweisbar

Symbolbild.
Symbolbild. Foto: picture alliance / dpa

Zu einer heftigen Auseinandersetzung kam es im Juni 2012 zwischen mehreren jungen Leuten im Stadtgebiet von Idar-Oberstein. Ein Mann soll dabei zu Boden gegangen und anschließend getreten worden worden sein. Das Opfer brach sich dabei den Unterkiefer und verlor drei Schneidezähne, das nahm die Polizei in dieser Nacht auf.

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Für einen 23-Jährigen, der zugetreten haben soll, hatte der Fall ein gerichtliches Nachspiel, doch das Amtsgericht Idar-Oberstein sprach den jungen Mann frei. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Tritte durch Notwehr gerechtfertigt gewesen seien, hieß es in dem erstinstanzlichen Urteil. Gegen dieses Urteil ging die Staatsanwaltschaft in Berufung. Das Kreuznacher ...