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Bad Kreuznach
Schuld ist nicht nachweisbar
Für einen 23-Jährigen, der zugetreten haben soll, hatte der Fall ein gerichtliches Nachspiel, doch das Amtsgericht Idar-Oberstein sprach den jungen Mann frei. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Tritte durch Notwehr gerechtfertigt gewesen seien, hieß es in dem erstinstanzlichen Urteil.
Gegen dieses Urteil ging die Staatsanwaltschaft in Berufung. Das Kreuznacher ...