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Kreis Birkenfeld/Bad Kreuznach

Schläge und Tritte gegen den Kopf der Lebensgefährtin: Bewährungsstrafe bleibt bestehen

Von Günter Schönweiler
Schöffengericht: Krankheit schützt vor Strafe nicht Foto: Fotolia

Ziemlich brutal ging ein 37-Jähriger vor, der seine 43-jährige ehemalige Lebensgefährtin Mitte Juli 2020 in einem heftigen Streit verletzt haben soll und deswegen nun in einem Berufungsverfahren in Bad Kreuznach vor Gericht stand. Weil der Angeklagter dort dann aber seinen Berufungsantrag zurückzog, bleibt es beim Urteil der ersten Instanz.

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Ort des Geschehens war im Juli 2020 ein Ort in der Verbandsgemeinde Birkenfeld. Der Anklage zufolge soll der 37-Jährige die Frau im Verlauf des häuslichen Streits am Oberkörper gepackt, hochgehoben und nach hinten gestoßen haben. Sodann habe der Angeklagte seiner damaligen Partnerin mindestens 20-mal mit beiden Fäusten gegen die Schläfen ...