Herborn
Rat setzt sich über Bürgervotum hinweg

Herborn - Notwendige naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen, die als Ausgleich für den beabsichtigen Bau der Windkraftanlagen in der Gemarkung Mörschied dienen, können auch auf der Gemarkung Herborn erfolgen. Forstamtsleiter Womelsdorf gab zu diesem Tagesordnungspunkt im rahmen der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates die notwendigen Erläuterungen. Die Finanzierung und Pflege der für die Aufforstungsarbeiten in Betracht kommenden Flächen würden demnach von der Betreiberfirma übernommen werden.

Lesezeit 2 Minuten
Im Grundsatz stimmte der Rat für die Inanspruchnahme von gemeindeeigenen Flächen für die Kompensationsmaßnahmen. Jedoch will man, um nicht irgendwann in Konflikt mit eigenen Windkraftplänen zu kommen, die vorgeschlagene Ausgleichsfläche an der „Kreuzbuche“ nicht mit einbeziehen.

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