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Bad Kreuznach/Birkenfeld

Prozess um Mord in der Birkenfelder Achtstraße: Wie kam Geldbörse unter die Leiche?

Von Günter Schönweiler

Die Aufklärungsarbeit des Landgerichts Bad Kreuznach im Prozess um den Messermord in der Birkenfelder Achtstraße hatte es auch am fünften Verhandlungstag wieder einmal in sich: Am Ende einer Vernehmung eines Zeugen im unmittelbaren Umfeld des Opfers und der beiden Angeklagten wies Richterin Dr. Claudia Büch-Schmitz mit Engelszungen den Zeugen auf die Wahrheitspflicht hin – und die Folgen, wenn er sich daran nicht hält.

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Falsche uneidliche Aussagen würden mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Monaten sanktioniert. Im Falle einer Vereidigung sei die Falschaussage als Meineid sogar ein Verbrechenstatbestand, der mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet wird. Zur Vereidigung kam es dann aber doch nicht – die vielfachen Ansagen der Richterin zeigten Wirkung: Der Zeuge ...