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Bad Kreuznach

Prozess um Drogenfahrten: Staatsanwalt feuert einen Schuss ab

Ein Schuss fiel auf dem Parkplatz hinter dem Kreuznacher Landgericht. Der Knall war für eine Schreckschusspistole schon außergewöhnlich laut. Im Rahmen der Hauptverhandlung, in dem ein 41 Jahre alter Mann und seine 43-jährige Lebensgefährtin aus dem Kreis Birkenfeld wegen der Einfuhr von Drogen angeklagt sind, hatte Staatsanwalt Dr. Claus Nils Leimbrock eine Pistole getestet, die im Handschuhfach des auf die Frau zugelassenen Fahrzeugs gefunden wurde. Mit diesem Auto wurden, so lautet die Anklage, auch die Rauschgiftfahrten nach Holland unternommen.

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Werden bei Drogenfahrten oder Drogengeschäften Waffen mitgeführt, egal, ob Messer, Schreckschusspistole oder eine Pistole mit scharfer Munition, beginnt das Mindeststrafmaß bei fünf Jahren, denn der Gesetzgeber sieht in einer solchen Kombination eine besondere Gefährlichkeit. Der Angeklagte hatte bereits am ersten Verhandlungstag erklärt, er habe die Waffe von einem Bekannten gekauft. Der ...