Seit dem 1. Juli gibt es für überschuldete Personen und Haushalte die Möglichkeit, ein sogenanntes P-Konto einzurichten, bei dem auf das Existenzminimum nicht durch Kontopfändungen zugegriffen werden kann. Außerdem darf das Konto nach Pfändungen nicht aufgelöst werden.
Seit dem 1. Juli gibt es für überschuldete Personen und Haushalte die Möglichkeit, ein sogenanntes P-Konto einzurichten, bei dem auf das Existenzminimum nicht durch Kontopfändungen zugegriffen werden kann. Außerdem darf das Konto nach Pfändungen nicht aufgelöst werden.