Müssen Hilfsbedürftige für Hilfen im Haushalt und andere Betreuungsleistungen in Zukunft tiefer in die eigene Tasche greifen? Foto: dpa
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Kreis Birkenfeld – Die Einführung des Mindestlohns vom Beginn des kommenden Jahres an findet zwar breite Zustimmung in der Bevölkerung, stellt aber auch einige Branchen vor erhebliche Probleme. Die sieht der Arbeitersamariterbund (ASB) zum Beispiel im Bereich der ambulanten Betreuung bei Leistungen, die nicht durch die Pflege- oder Krankenversicherung abgedeckt sind.
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Von unserem Reporter Jörg Staiber
Das betrifft etwa Essen auf Rädern, Einkaufs- oder Abholdiensten, aber auch den 24-Stunden-Notruf – durchweg Dienste, die in der Regel von den Hilfsbedürftigen selbst finanziert werden. „Prinzipiell kann man sagen, dass es alle ergänzenden Leistungen, bei denen der Kostenträger privat ist, betrifft“, erläutert Manuel Machwirth, Geschäftsführer des ASB-Kreisverbandes.